Schadensregulierung, Verhandlungen mit dem Unfallgegner, mit Versicherungen und Sachverständigen
Geltendmachung von Schadensersatz und -Schmerzensgeldansprüchen
Gerichtliche Vertretung
Verteidigung in Bußgeldsachen
Verteidigung in Strafsachen
Ein Unfall ist passiert. Was nun?
Ein Unfall kann jederzeit jedem passieren. Nach dem ersten Schock stellen sich Fragen, über die man Bescheid wissen sollte, damit man im Ernstfall richtig reagieren kann.
Häufig ist es sinnvoll, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen, insbesondere bei Personenschäden, bei größeren Sachschäden oder bei unklarer Schuldfrage. Die Polizei nimmt die Personalien der Unfallbeteiligten und der Zeugen auf und sichert gegebenenfalls Beweise. Auch wenn Sie die Polizei nicht rufen möchten, sollten Sie immer sicher stellen, dass Sie sich Namen, Anschrift und Kennzeichen des Unfallgegners und möglichst auch die Personalien von Zeugen notieren. Fotos von der Unfallstelle, notfalls mit dem Handy, und eine Skizze der Unfallörtlichkeit können später wichtige Informationen liefern.
Auch wenn Sie im ersten Moment annehmen, an dem Unfall schuld zu sein, sollten Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis abgeben, denn möglicherweise ist Ihre erste Einschätzung nicht ganz richtig. Außerdem riskieren Sie Probleme mit Ihrem Haftpflichtversicherer, wenn Sie vorschnell ein Anerkenntnis unterschreiben.
Wenn die Polizei Sie vernehmen möchte, dann achten Sie bitte darauf, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter/Betroffener vernommen werden sollen. Letzteres bedeutet, dass die Polizei von Ihrer (Mit-)Schuld ausgeht und dass gegen Sie ein Ermittlungs-/Bußgeldverfahren eingeleitet wird. In diesem Fall sollten Sie nur Ihre Personalien angeben, im Übrigen die Aussage verweigern und umgehend anwaltlichen Rat suchen. Anderenfalls könnten Sie sich mit Ihrer Ausage selbst belasten. Als Zeuge sollten Sie darauf achten, ob Ihnen Zeugnisverweigerungsrechte (z.B. als Ehepartner, Verwandter etc.) zustehen und ob Sie davon Gebrauch machen möchten.
Im Zweifelsfall können Sie zunächst anwaltlichen Rat einholen und dann erst Ihre Aussage machen. Die Polizei kann Sie nicht zu sofortigen Angaben zwingen.
Brauche ich nach einem Unfall überhaupt einen Anwalt?
Ein Verkehrsunfall wirft eine Vielzahl von Fragen auf:
Wer ist überhaupt schuld an dem Unfall?
Ich weiss nur das Kennzeichen des Unfallgegners. Wie finde ich seinen Versicherer heraus?
Ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?
Erhalte ich meinen Schaden vollständig ersetzt?
Was zahlt die Versicherung , wenn ich das Fahrzeug nicht reparieren lasse?
Was erhalte ich bei einem Totalschaden?
Wann bekomme ich die Mehrwertsteuer erstattet?
Kann ich einen Mietwagen nehmen?
Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu?
Welche weiteren Ansprüche kann ich noch geltend machen?
Wie sichere ich mir bereits heute den Ersatz von Spätschäden (z.B. bei einer Verschlimmerung der Verletzungsfolgen)?
Ich habe mich überstürzt vom Unfallort entfernt. Wie verhalte ich mich jetzt?
Was erwartet mich im Falle eines Bußgeld- oder sogar Strafverfahrens?
Eine Unfallschadenregulierung kann - je nach Unfallhergang und Schadensumfang - kompliziert und voller Fallstricke sein. Deshalb hat die Rechtsprechung anerkannt, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht nur den eigentlichen Schaden bezahlen, sondern auch die Kosten des Rechtsanwalts des Geschädigten tragen muss.
Ein Haftpflichtversicherer ist ein starker Gegner, der im Normalfall nur ein Ziel verfolgt, nämlich den von ihm zu ersetzenden Schaden möglichst niedrig zu halten. Hierbei dürfen Sie sich nicht auf die Fairness des Versicherers verlassen, denn dort gilt der Grundsatz, dass Sie allenfalls dasjenige ersetzt bekommen, was Sie auch verlangen. Erfahrungsgemäß wird Ihr Anliegen dort ohne anwaltlichen Beistand weniger ernst genommen. Ihr Anwalt/Ihre Anwältin wird für Sie Ansprüche geltend machen, die Ihnen zustehen, von denen Sie möglicherweise aber bisher nichts wussten, z.B. Unkostenpauschale, Haushaltsführungsschaden etc. Bitte sammeln Sie Belege für alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind (Praxisgebühr, Zuzahlungen, Taxikosten etc.).
Teilweise wird die Schadenregulierung auch von Werkstätten und Autohäusern angeboten. In Einzelfällen kann eine solche Regulierung durchaus korrekt ablaufen. Bitte machen Sie sich aber bewusst, dass dort keine Juristen für Sie tätig sind und dass im Falle einer Falschberatung auch keine Berufshaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
Nach einem Unfall ist es deshalb besonders wichtig, möglichst schnell anwaltlichen Rat einzuholen, damit die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden. Dies gilt sowohl für die Schadensabwicklung als auch für die Verteidigung in Bußgeld - oder Strafsachen. Sie sollten nicht zuwarten, bis Sie einen Anhörungsbogen oder womöglich einen Strafbefehl zugestellt erhalten, denn das Ziel anwaltlicher Tätigkeit ist es, solche Folgen möglichst zu vermeiden.